Beschreibung
Die Arbeit befasst sich dem so genannten “Adressbuchschwindel”. Die hinter
diesem Phänomen stehende rechtstatsächliche Problematik ist dessen
strafrechtliche Bewertung. Beim ersten, flüchtigen Hinsehen erwecken die
Formularschreiben zwar den Eindruck einer Rechnung, auf den zweiten Blick
offenbart sich aber der wahre Angebotscharakter. Es stellt sich folglich
die Frage, ob eine betrugsrelevante Täuschung auch trotz Behauptung der
Wahrheit möglich ist. Auf einer zweiten Problemebene wird diese Frage zu
einem Abgrenzungsproblem zwischen geschäftlicher Cleverness und strafbarer
Übervorteilung.