Beschreibung
“Die gemeinen Marken – auch Allmende genannt – sind eine in der
Geschichte verbreitete Erscheinung, die in der vorliegenden Arbeit unter
räumlicher Beschränkung auf das Münsterland behandelt werden. Es wird
die Entstehung der Marken, ihre Verwaltung, Verfassung und
Rechtsprechung in der Zeit, für die uns Quellen in Form von Weistümern
und Markenordnungen vorliegen, untersucht. Diese spezifischen Quellen
versiegen schrittweise mit Beginn des 17. Jahrhunderts. Durch das
Hervortreten der Erbexen – so wurden die an der Mark berechtigten
Gutsherren bezeichnet – als bestimmender Schicht gegen Ende des
15. Jahrhunderts und der Romanisierung der Holzgerichte im
16. Jahrhundert erfuhren die gemeinen Marken eine tiefgreifende
Änderung.”