Beschreibung
Der Verfasser hat dieses Thema von dem Heidelberger Verfassungs- und
Verwaltungsrechtler Walter Jellinek 1955 erhalten.
Dem Hauptteil der Arbeit, der sich mit der Auslegung der
Europäischen Menschenrechtskonvention und des sachlich
entsprechenden deutschen Rechts beschäftigt, sind ein Abriß
der geschichtlichen Entwicklung der Menschenrechte, eine
Darstellung der Entstehung der Konvention und kurze
Ausführungen philosophischer Art vorangestellt.
Der historische Abriß befaßt sich mit den
geistesgeschichtlichen Hintergründen. Diesem folgt ein
eingehender und gut dokumentierter Bericht der
Entstehungsgeschichte der Menschenrechtskonvention (EMRK),
die ohne die Bemühungen der europäischen Bewegung und des
Europarates 1948/49 wie der europäischen Regierungen der
frühen fünfziger Jahre dieses Jahrhunderts nicht zu denken
gewesen wäre. Der kurze philosophische Versuch verdeutlicht
die naturrechtliche Position des Verfassers.
Der Hauptteil behandelt nacheinander die allgemeinen
Probleme dieser Konvention: das parlamentarische Verfahren
in der Bundesrepublik Deutschland, die Ratifikation, der
personelle, sachliche, räumliche und zeitliche
Geltungsbereich, die rechtliche Einordnung der EMRK in das
Staats- und Völkerrecht der deutschen Bundesrepublik, das
Verhältnis der einzelnen Tatbestände der EMRK zum deutschen
Recht, das Rechtsschutzsystem und die Auslegung.
Der Kern der materiellen Tatbestände der EMRK wird dem
deutschen Verfassungsrecht vorgeordnet, als Präzisierungen
des Grundsatzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) gedeutet
und als gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderliche Rechte
angesehen. Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen dem
deutschen Recht und den materiellen Artikeln der EMRK sind
ausführlich behandelt. Der Abschnitt VII: Inhalt der
Konvention und des ersten Zusatzprotokolls ist als der erste
Versuch einer Gesamtdarstellung der EMRK anzusehen.
1930 in Mannheim geboren, 1950 – 54
Studium der
Rechtswissenschaft Volkswirtschaft und neueren Geschichte in
Heidelberg, 1952 Studienaufenthalt in England, Dez. 1954
Erste Juristische Staatsprüfung (als
Universitätsabschlußprüfung) in Heidelberg, 1954 – 1957
juristischer Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendar in
Baden-Württemberg und beim Deutschen Bundestag in Bonn. 1957
Assessorexamen in Stuttgart (Landesjustizprüfungsamt),
Promotion zum Dr. jur. utr. am 25. 5. 1961.
Berufliche Tätigkeiten (seit 1958): Anwaltsassessor,
Rechtsanwalt, Angestellter/Beamter in den Geschäftsbereichen
mehrerer Bundesministerien, des Bundeskanzleramtes,
selbständiger kollegialer Bundes-Behörden wie Gerichte,
Lehrer für Staats- und Verwaltungsrecht, Mitglied von
Prüfungskommissionen für den nicht-technischen Dienst der
allgemeinen und besonderen Verwaltungen des Bundes. Hörer
und Referent der Akademie für Völkerrecht in Den Haag,
Hochschullehrer für öffentliches Recht in Münster.