Beschreibung
Gutachten und Berichte der Sozialarbeit erheben den Anspruch, objektiv zu sein. Wie aber
kann Fachlichkeit der Gutachten begründet und eine Gleichbehandlung der Adressaten
garantiert werden, wenn die Annahme aufgegeben wird, daß die Welt objektiv zu erfassen
ist. Wie kann, wenn die erkenntnistheoretische Grundlage der Gutachten bezweifelt, die
Objektivität als Mythos dechiffriert wurde, Willkür durch den einzelnen Gutachter
ausgeschlossen und Machtmißbrauch des berichterstellenden Sozialarbeiters verhindert
werden? Der Autor setzt sich in seiner Untersuchung kritisch mit diesen Fragen
auseinander. Er greift bewußt die durch den radikalen Konstruktivismus vorgegebene
Argumentation auf, verknüpft sie mit dem sprachpragmatischen Wahrheitskonzept von
Jürgen Habermas und kann damit gleichsam ein theoriengeleitetes
Untersuchungsinstrument und ein differenziertes Anforderungsprofil für fachlich
ausgewiesene Gutachten begründen.