Beschreibung
Aufsichtsrechtliche Diskussionen werden häufig von der Auffassung
geleitet, daß Banksysteme grundsätzlich zur Instabilität neigen und
deshalb mit der Gefahr verbunden sind, Einleger und Volkswirtschaft zu
schädigen. Als Konsequenz wird mit der Einrichtung von
Einlagenversicherungssystemen die Verhinderung von Bank-Runs angestebt.
Die vorliegende Arbeit hinterfragt die Sinnhaftigkeit solch pauschaler
Vorstellungen und zeigt in einer Vielzahl von Szenarien auf, daß
Bankregulierung differenzierter betrieben werden muß, wenn sie im Sinne
eines gesamtwirtschaftlichen Optimums gestaltet werden soll. So wird in
einer modelltheoretischen Analyse beispielsweise nachgewiesen, daß sowohl
eine grundsätzliche Vertretung der Einlegerinteressen durch eine
Bankenaufsicht als auch eine prinzipielle Run-Verhinderung nicht sinnvoll
sein muß. Und selbst wenn es vorteilhaft ist, einen Run abzuwenden, ist es
nicht immer wünschenswert, daß dies durch Einlagensicherungssysteme
erfolgt: mit der Gestaltung von Depositenverträgen zwischen
Kreditinstituten und Einlegern existieren vielmehr
Selbstregulierungsmechanismen, die Einlagensicherungssystemen zu der
Notwendigkeit, u. U. die Korrelation der Rückflüsse zwischen den
Kreditinstituten von staatlicher Seite zu beeinflussen und bietet einer
Bankenaufsicht die Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Eigeninteressen, die
nicht zwangsläufig im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen.