Beschreibung
Der Vertrag von Maastricht über die Gründung einer
Europäischen Union brachte in vielerlei Hinsicht Neuerungen.
Eine dieser Neuerungen ist die, daß er eine
Unionsbürgerschaft einführte, welche eine Weiterentwicklung
der Rechte- und Pflichtenstellung der Bürger Europas auf
europäischer Ebene darstellt. Fraglich ist, wie diese
Unionsbürgerschaft rechtlich einzuordnen ist: Stellt sie
bereits eine europäische Staatsangehörigkeit dar oder
bedeutet sie zumindest den Beginn (oder die Fortsetzung) der
Entwicklung einer solchen Staatsangehörigkeit? Oder ist die
Unionsbürgerschaft vielleicht mit einem anderen
Rechtsinstitut vergleichbar? Oder beinhaltet sie nur eine
informelle juristische Kurzform für ein “europäisches
Annex” zur Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft ohne eigenständige rechtliche
Bedeutung? Diesen Fragen geht die vorliegende Arbeit nach.