Beschreibung
Die Reaktionsweise auf Fehlverhalten (Vergehen, Verbrechen) sollte
Wiedergutmachung, nicht Strafe sein. Als Ausgleichsform zwischen Täter,
Opfer und Gemeinschaft ermöglicht sie eine aktive Leistung des
Verantwortung übernehmenden Missetäters zur Behebung des angerichteten
Schadens. Ziel des Vorgehens ist die Integration des Täters in die
Gemeinschaft, nicht seine Ausgrenzung. Wiedergutmachung erweist sich mit
ihrer Beachtung von Verfahrensweisen, Kommunikation und Konsens als
angemessenes Modell einer “Hegung von Konflikten”. Entsprechende
Überlegungen sowie Praktiken (Täter-Opfer-Ausgleich, family group
conferences) finden sich unter dem Begriff restorative justice.