Beschreibung
Die Softwarehinterlegung hat sich mittlerweile auch in Deutschland
etabliert. Sie bezweckt in erster Linie die Absicherung des
Softwareanwenders gegen die Insolvenz des Softwareherstellers. Diesen
Zweck kann sie aber nur erreichen, wenn der Softwareanwender in der
Insolvenz des Softwareherstellers tatsächlich auf die hinterlegten
Unterlagen (z. B. den Quellcode der Software) zugreifen kann. Damit ist
die umstrittene Frage der Insolvenzfestigkeit gestellt. Sie führt zu
Problemen der Massebestimmung, der insolvenzrechtlichen Anfechtung und der
Behandlung gegenseitiger Verträge in der Insolvenz.