Beschreibung
Die Wahrnehmung wichtiger Regulierungsaufgaben auf dem
Gebiet der Telekommunikation obliegt nach dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) den sog. Beschlußkammern der
Regulierungsbehörde. Die ihnen im Verwaltungsgefüge
zufallende Rolle ist dabei in zweifacher Hinsicht
bemerkenswert: durch ihre kollegiale Verfassung grenzen sie
sich zum einen organisatorisch von den übrigen behördlichen
Entscheidungsträgern ab, zum anderen agieren sie in einem
besonderen, justizähnlich ausgestalteten Verfahren.
Angesichts der hervorzuhebenden Bedeutung formeller
Rahmenbedingungen für die Erfüllung der staatlichen
Regulierungsaufgabe geht das vorliegende Werk dieser
Sonderstellung der Beschlußkammern in organisatorischer und
verfahrensrechtlicher Hinsicht nach.