Beschreibung
Der sechste Band geht der verbreiteten These nach, der
zufolge im völkerrechtlichen Friedensicherungssystem ein
grundlegender Wandel eingesetzt hat: Stand ursprünglich der
auf die Nationalstaaten bezogene Souveränitätsschutz ganz im
Vordergrund, setzt sich jetzt eine Rechtspraxis durch, die
stärker am Schutz des Individuums ausgerichtet ist. Die
Darstellung untersucht, inwieweit diese Behauptung richtig
ist. Als mögliche Beispiele für eine vorsichtige Erneuerung
des Völkerrechts stehen dabei die Arbeit des
Jugoslawientribunals und das Römische Statut für den
Ständigen Strafgerichtshof im Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit.