Beschreibung
Der EG-Binnenmarkt gewährleistet den Grundsatz des freien Warenverkehrs.
Nach dem Wallonien-Urteil des EuGH gilt Abfall als Ware, die grundsätzlich
frei verbracht werden darf; die Grenzen bestimmt der Umweltschutz als
zwingendes Erfordernis. Diese Abhandlung untersucht, inwieweit
Mitgliedstaaten den Transport von Abfall unterbinden dürfen, und
beleuchtet die Grundsätze der Entsorgungsnähe und -autarkie als Einwände
gegen Abfallverbringungen. Sie verdeutlicht, dass die Qualifizierung von
Abfall als unerwünschter Gegenstand Beschränkungen des Binnenmarkts im
Einzelfall rechtfertigen kann.