Beschreibung
Die vorliegende rechtsgeschichtliche Abhandlung beschäftigt sich mit dem
Eheverbot wegen Glaubensverschiedenheit in seinem jüdisch-christlichen
Kulturzusammenhang. Das Geschehen wird in zwei Teile zerlegt: in die Zeit
vor Qristw und in die Zeit nach Christus. Näher behandelt werden
insbesondere das 4., das 13., das 16. und das 18. Jhdt. n.Chr. Dabei
zieht sich ein “roter Faden” (Zweitgutachten, S.4) durch die einzelnen
Epochen, so daß der Erzählzusammenhang gewahrt bleibt. – Im Hinblick auf
Europa könnte man sagen: das Eheverbot wegen Glaubensverschiedenheit von Moses bis
Bismarck.
Dr. iur. Markus Heinrich Lang, geboren 1967 in einem Dorf im Westerwald
(Hessen) – 1986 Abitur – Wehrd. – Ab 1988 Jurastudium, Johannes
Gutenberg-Universität Mainz, 1994 Erste Juristische Staatsprüfung – 1997
Zweite Staatsprüfung – Zulassung als Rechtsanwalt – 2003 Promotion, Moguntiacum