Beschreibung
Das Bemühen des Gesetzgebers, durch § 46a StGB konsensuale
Verfahren zu stärken, wird in der Praxis weitgehend
ignoriert. Seit 1999 bemüht sich in München der Verein
Ausgleich, dies durch Einschaltung von Rechtsanwälten als
Schlichtern in Zusammenarbeit mit Strafverteidigern und
Opferanwälten zu ändern. Die empirische Untersuchung belegt,
dass es gelungen ist, zur Milderung, teilweise sogar zur
Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen beizutragen und den
Wiedergutmachungsgedanken zu stärken. Eine
Rechtsprechungsübersicht zu § 46a StGB vermittelt wichtige
Hinweise für die strafrechtliche Praxis.