Beschreibung
Nachdem der postmoderne und kulturgrundwerteorientierte Relativismus
Zweifel an der Möglichkeit universaler
Gerechtigkeit gesät hat – und nachdem der Staat unter heutigen
wirtschaftlich-technischen, zudem sich globalisierenden
Bedingungen zunehmend in Steuerungsschwierigkeiten ist – scheint vielen
seit längerem die Zeit reif zu sein für einen
grundlegenden Richtungswechsel. Die Gerechtigkeitsfindung wird zunehmend
als inhaltlich beliebig und bloße Verfahrensfrage
begriffen, und auch die Umsetzung der so gefundenen Konfliktlösung
zwischen den Bürgern (Steuerung) wird
immer mehr durch “weiche” Instrumente wie Verfahrensregeln,
Informationsrechte oder das Hoffen auf Selbstregulierung
und freien Wettbewerb geprägt. Daran anschließend lassen sich zentrale
rechtliche Grundprobleme der völker- und
europarechtlichen Tendenz zu mehr Prozeduralisierung analysieren, die sich
nicht zuletzt mit der völkerrechtlichen
Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung verbinden. Dies schließt natürlich
auch die Chancen und Grenzen ein, die
diese Entwicklung bietet.