Beschreibung
Die Arbeit zeigt, inwieweit sich die Dogmatik zum Schutzzweck des UWG unter dem Einfluß des
Nationalsozialismus veränderte. Sie stellt die Grundprinzipien der Wettbewerbsordnung im Dritten
Reich dar und illustriert, wie Wirtschaft und Gewerbefreiheit unter staatliche Kontrolle gerieten. Dies
geschah auch über die wettbewerbsrechtliche Generalklausel und den neu entwickelten Schutz von
Allgemeininteressen. Diese öffneten das Tor für eine richterrechtliche Politisierung des UWG, die
noch heute in der Rechtsprechung fortwirkt und einen Fremdkörper in einem modernen
Wettbewerbsrecht darstellt. Gerade vor dem historischen Hintergrund muß der Schutz der
Allgemeinheit als Schutzzweck des UWG in Frage gestellt werden.