Beschreibung
Während die Rechtsordnung der Europäischen Union Individualrechte besonders
schützte, sind sie in Schweden traditionell unterbewertet. Entsprechend war die
Überprüfung staatlichen Handelns vor unabhängigen Gerichten bis nach dem EU-Beitritt
im Jahre 1995 oftmals unmöglich. Das schwedische Staatswesen beruhte statt
dessen auf internen Kontrollen, da nur staatliche Organe demokratisch legitimiert seien.
Eine Anpassung war unumgänglich. – Die vorliegende Schrift zeigt exemplarisch, wie
nationales Recht durch europäische Anforderungen abgewandelt und ihrer Ursprünge
entfremdet wird.