Beschreibung
Zur Zeit betrachtet man in der Europäischen Kommission, dass das
Urheberpersönlichkeitsrecht nicht Teil einer Harmonisierung sein könnte.
Im Zuge der technologischen Entwicklung der Informationsgesellschaft
findet jedoch das Urheberpersönlichkeitsrecht in der akademischen
Diskussion über die rechtliche Einordnung der neuen Technologien erneut
Anwendung. Das digitale Zeitalter und die damit verbundenen
urheberrechtlichen Entwicklungen eröffnen für die Urheberrecht-Nationen
und die Copyright-Nationen der Europäischen Union die Möglichkeit, in dem
Harmonisierungsprozess eine Rechtsangleichung herbeizuführen, die die
vielfältigen Herausforderungen des Informationszeitalters in Kauf nehmen.