Die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für Informationen im Internet nach der Novellierung des Teledienstegesetzes

ab 24,90 

Marco Heß

ISBN 978-3-8258-8458-9
Band-Nr. 1
Jahr 2005
Seiten 336
Bindung broschiert
Reihe Recht der Informationsgesellschaft

Artikelnummer: 978-3-8258-8458-9 Kategorien: ,

Beschreibung

Wer ist für Informationen im Internet verantwortlich? Am 17. Juli 2000
trat die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der
Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen
Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (so genannte E- Commerce-Richtlinie,
nachfolgend ECRL) in Kraft. Sie normiert in ihrem Abschnitt 4 (Art. 12 bis
15) eine so bezeichnete “Verantwortlichkeit der Vermittler”. Das Gesetz
über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(EGG) setzte die ECRL um. Es trat am 21. Dezember 2001 in Kraft. Art. l
EGG änderte das Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz) und regelte insbesondere die Verantwortlichkeit des
Diensteanbieters für Informationen in den §§ 8 bis 11 des
Teledienstegesetzes (TDG) neu.