Beschreibung
Völker-, Europa- und deutsches Verfassungsrecht verpflichten den Staat zum
Klimaschutz. Aufgrund konzeptioneller oder rechtlicher Mängel und
Vollzugsdefizite können die gebotenen Reduktionen mit den untersuchten
Instrumenten nicht erreicht werden. Der Emissionshandel ist grundsätzlich
dazu in der Lage, verschiedene Mängel auszugleichen und das
Instrumentenbündel zu bereichern. Untersucht werden die Kompatibilität des
TEHG / ZuG mit dem vorhandenen Instrumentarium und einzelne grundrechtliche
Fragen. Dabei hinterfragt der Autor die gängigen Rechtsansichten kritisch
und widerlegt einige davon.