Beschreibung
Der Begriff Menschenwürde im Grundgesetz wird
zunehmend inhaltlich nur noch mit “Autonomie”
gleichgesetzt und der Schutz des Lebens der Beachtung des
Willens der Patienten untergeordnet. Dadurch kann das Leben
derer gefährdet werden, die ihre Interessen nicht selbst
geltend machen können und die unabdingbar auf die Fürsorge
anderer angewiesen sind. Eine an der Autonomie orientierte
Ethik muss einer Ethik der Fürsorge ein- und untergeordnet
sein, wenn eine menschenwürdige Behandlung aller Menschen in
den Bereichen der Geriatrie und Psychiatrie gewährleistet
sein soll.