Beschreibung
Heinrich Erman (1857 – 1940) war der erste Ordinarius für Römisches Recht an
der 1902 wiedererrichteten Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Münster. Dieselbe ließ die Habilitation seines Sohnes
Walter (1904 – 1982) 1933 wegen angeblich nicht arischer Abstammung
scheitern. Er wurde später vor allem durch den von ihm begründeten und
seinen Namen tragenden Handkommentar zum BGB, der 2004 in 11. Auflage
erschienen ist, bekannt. Anlässlich des 100. Geburtstages von Walter Erman
fand eine Gedenkveranstaltung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Münster statt, die in diesem Band dokumentiert wird. Er enthält Beiträge
von Walter Ermans Sohn Hans, Heinz Holzhauer, Martin Schermaier und Harm
Peter Westermann.