Beschreibung
Die vorliegende Arbeit belegt, dass die Restschuldbefreiung der
Insolvenzordnung kein Novum im deutschen Insolvenzrecht ist, sondern
vielmehr den vorläufigen Abschluss einer Entwicklung darstellt, die ihren
Anfang bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts genommen hat. Die hier
aufgezeigte Entwicklungslinie beginnt bei der landwirtschaftlichen
Entschuldungsgesetzgebung der Weimarer Republik, setzt sich in der
zunächst ebenfalls landwirtschaftlich ausgerichteten Entschuldungsregelung
des “Dritten Reichs” fort und führt schließlich über die
berufsgruppenunabhängige allgemeine NS-Schuldenbereinigung hin zur
heutigen Restschuldbefreiung.