Beschreibung
Geiselerschießungen sind keine Erfindung des NS-Regimes. Sie sind uns aus früheren Kriegen
bekannt. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17, Juni 2004 über Massenerschießungen am
Turchino-Pass im Jahre 1944 klärt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines 95jährigen
Angeklagten, der erst im Jahr 2000 wegen Mordes angeklagt worden war.
Im Hinblick auf den Zeitablauf werden die Schwierigkeiten bei dem Versuch aufgezeigt,
strafrechtlich unverjährbare Kriegsverbrechen mit dem heutigen Strafgesetzbuch zu ahnden –
besonders unter dem Aspekt, diesen weit zurückliegenden Sachverhalt sorgfältig in seinen rechts-
und zeitgeschichtlichen Zusammenhang einzuordnen, um allen Beteiligten zu genügen. Es stellt
sich die Frage, ob und in welchem Umfang Geiselerschießungen im Zweiten Weltkrieg noch
zulässig waren – auch unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten.
Dr. jur. Günter Gribbohm (Jahrgang 1932) war zuletzt Vorsitzender Richter am
Bundesgerichtshof. Der Autor ist bereits in der Zeit seiner richterlichen Tätigkeit mit
Veröffentlichungen, insbesondere zur Justiz in der NS-Zeit und zur Geschichte der Militärjustiz,
hervorgetreten.