Beschreibung
Mit seinem “GEDIOS”-Urteil vom 13. 10. 2004 hat der BGH erneut
klargestellt, dass im Verhältnis zwischen Deutschland und den USA für die
kollisionsrechtliche Anerkennung von Gesellschaften die Gründungstheorie
gilt. Die sich hieraus ergebende Rechtswahlfreiheit wirft Schutzprobleme
im deutschen Rechtssystem auf. Deshalb wird das genuine link-Kriterium als
zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Anerkennung von
Gesellschaften, die nach US-amerikanischem Recht gegründet worden sind,
diskutiert. Die befürchteten Schutzlücken werden hierdurch aber nicht
geschlossen.