Deutsches Recht auf NATO-Truppenübungsplätzen

ab 7,90 

Oliver Lepsius

Am Beispiel des Truppenübungsplatzes Bergen

ISBN 978-3-8258-2427-6
Band-Nr. 2
Jahr 1995
Seiten 224
Bindung broschiert
Reihe Regionale Friedensarbeit und Konversion

Artikelnummer: 978-3-8258-2427-6 Kategorien: ,

Beschreibung

In Deutschland üben Streitkräfte verschiedener Nationen
oft gemeinsam im Rahmen des NATO-Verteidigungsauftrages. Am
Beispiel des Truppenübungsplatzes Bergen wird erläutert,
welche Rechtsordnung auf den Betrieb des Übungsplatzes und
die Handlungen der dort übenden Truppenteile anwendbar ist.
Trotz unterschiedlicher Nutzungsverhältnisse der
Truppenübungsplätze findet deutsches Recht auf fast alle
liegenschaftsspezifischen militärischen Handlungen
Anwendung. Das Buch untersucht und kommentiert die
einschlägigen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und kommt zu dem
Ergebnis, daß die bisherige Auslegung und Anwendung dieser
Vorschriften in hohem Maße korrekturbedürftig ist. Durch die
Nichtwahrnehmung juristischer Gestaltungsspielräume sind
deutsche Belange gegenüber den Interessen der
Entsendestaaten bisher nur unzureichend berücksichtigt
worden. Am Beispiel des militärischen Liegenschaftsrechts
verdeutlicht die Untersuchung auch das Spannungsverhältnis
von Völkervert ragsrecht und nationalem Verfassungsrecht,
von Staatenimmunität und Territorialhoheit und kommt auch
hier zu neuen Standortbestimmungen. Das Buch gibt
schließlich eine Bewertung der Neufassung des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zeigt, wie sich
deutsche Interessen in materieller und verfahrensrechtlicher
Hinsicht nach heutigem und zukünftigem Recht besser
durchsetzen ließen. Ein Überblick über militärische
Privilegierungen im deutschen Verwaltungsrecht rundet die
Untersuchung ab. Das Buch wird für Juristen, die mit Fragen
des Völkervertragsrechts, NATO-Rechts, militärischen
Liegenschaftsrechts sowie für Praktiker und Politiker, die
mit Problemen des militärischen Übungsbetriebes und der
Konversionsplanung befaßt sind, gleichermaßen von Hilfe
sein.