Beschreibung
Mit der Einführung des Verbrauchsgüterkaufrechts im BGB im
Jahr 2002 wurde von der Möglichkeit, die Beschaffenheit
eines Kaufgegenstandes auch durch negative Eigenschaften zu
bestimmen, vermehrt Gebrauch gemacht. Der Verfasser ordnet
diese nach wie vor genutzte Gestaltungsart in das
Spannungsfeld zwischen Haftungsausschluss und
Beschaffenheitsbegriff ein.
Der Autor ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Immobilienwirtschaftsrecht. Die Arbeit zeichnet sich
einerseits durch die dogmatische Erarbeitung der negativen
Beschaffenheitsvereinbarung und besticht andererseits durch
die Einbringung umfangreicher Erfahrungen aus der täglichen
Beratungspraxis im Zusammenhang mit Kaufverträgen,
insbesondere Grundstückskaufverträgen.