Beschreibung
Die Arbeit weist nach, dass es sich bei der
Patienteneinwilligung entgegen der im letzten Jahrhundert
ergebnisorientiert entwickelten Dogmatik der h. M. um ein
Rechtsgeschäft handelt. Die mit dem Patientenrechtegesetz
eingefügten §§ 630d, 630e BGB erweisen sich somit als
eine bereichsspezifische Ausgestaltung der Privatautonomie.
Ihr Erlass lag nicht im rechtspolitischen Belieben des
Gesetzgebers, sondern war rechtlich zwingend, um die von
§§ 104 ff. BGB abweichende Spruchpraxis der Gerichte
beizubehalten.