Beschreibung
Das strafrechtliche Schuldprinzip wird wegen neuester
naturwissenschaftlicher Erkenntnisse zunehmend in Frage gestellt. Während
Neurobiologen menschliche Willensfreiheit als Grundlage der Schuld
widerlegt meinen, ist von (rechts)philosophischer Seite hierzu bislang
nicht klar genug Stellung bezogen worden. Vor diesem Hintergrund
untersucht Agnes Wulff den fundamentalontologischen Schuldbegriff Martin
Heideggers, der eine elementare Struktur für menschliche Freiheit aufzeigt
und die besondere Qualität des Bewusstseins berücksichtigt, so dass sich
Willensfreiheit systematisch begründen lässt.