Beschreibung
Der Verfasser untersucht die Integration fremder Sachenrechte nach einem Statutenwechsel vor dem Hintergrund der dazu in Art. 43 Abs. 2 EGBGB getroffenen Regelung. Dabei beleuchtet er die bei einer Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigenden Aspekte im Spannungsfeld zwischen notwendigen Einschränkungen unter der neuen Rechtsordnung und dem Interesse der Rechteinhaber am Fortbestand der wirksam begründeten Rechte.
Philipp Drömann ist Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales) in einer Kanzlei in Hamburg.