Beschreibung
Seit mehr als 80 Jahren beschäftigt die Laienwerbung die
deutsche Rechtspraxis und Lehre. Die Rechtswissenschaft
beurteilte die Laienwerbung nach den zur Wertreklame
entwickelten Grundsätzen und maß insbesondere dem
versprochenen Prämienwert erhebliche Bedeutung bei der
lauterkeitsrechtlichen Bewertung zu. Erst nach Aufhebung der
ZugabeVO und des RabattG lockerte der BGH in seinem
“Kunden-werben-Kunden”-Urteil vom 6. Juli 2006 seine
strenge Haltung gegenüber der Laienwerbung, signalisierte
allerdings, im Einzelfall an der Anreizwirkung der
Werbeprämie als Beurteilungsmaßstab festhalten zu wollen.
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die
Laienwerbung im Lichte der aktuellen Rechtslage,
insbesondere im Hinblick auf die Änderungen, die das
deutsche Lauterkeitsrecht durch die UGP-Richtlinie erfuhr,
zu beurteilen ist und befasst sich mit Sonderformen der
Laienwerbung, wie etwa dem Multi-Level-Marketing.