Beschreibung
Die Kriterien, der bei Verfahrenseinstellungen im
Jugendstrafrecht zu treffenden Prognoseentscheidungen,
liegen mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung im
Beurteilungsspielraum des verantwortlichen Staatsanwalts
oder Jugendrichters. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie
die Praxis diesen Beurteilungsspielraum ausfüllt und ob dies
den Anforderungen an den im Jugendstrafrecht geltenden
Individualisierungsgrundsatz und dem Schutz der Rechte des
Beschuldigten im Strafverfahren gerecht wird. Anschließend
wird aufgezeigt, inwieweit die Methode der
idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) eine
tragfähige und den gesetzlichen Voraussetzungen
entsprechende Grundlage für das Finden der im Einzelfall
geeigneten Maßnahme sein kann.
Julia Gräf ist Rechtsanwältin in München.