Beschreibung
Im Zuge der Reform des privaten Baurechts 2018 wurde mit § 650t BGB erstmals eine Vorschrift in das BGB aufgenommen, mit der die durch die Annahme einer Gesamtschuld zwischen den am Bau Beteiligten entstehenden Probleme gelöst werden sollen. Der Gesetzgeber sah sich also veranlasst, auf die offenbar vorhandenen Probleme, die durch die Gesamtschuld entstehen, zu reagieren. Der Verfasser setzt sich noch einmal eingehend mit der gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau Beteiligten und den dabei auftretenden Rechtsproblemen auseinander.
Die Arbeit setzt einen grundlegenden Rahmen zum Verständnis des Rechtsinstituts der Gesamtschuld unter Berücksichtigung der Besonderheiten des privaten Baurechts und zeichnet sich neben der dogmatischen Erarbeitung der Rechtsprobleme, die durch die gesamtschuldnerische Haftung der am Bau Beteiligten entstehen, auch dadurch aus, dass sie besonders praxisorientiert ist.
Thomas Deeg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.