Beschreibung
Ideengeschichtlich tradiert das Recht auf Eigentum zwei exklusive Freiheiten für Eigentümer: die Arbeitskolonisierung der Mittellosen – und die per Zensuswahlrecht und Meinungsmacht erzeugten legislativen und informationellen Mittel für eine selbstaffirmative Wirtschaftspolitik. Eigentum schuf sich selbst die wirtschaftsrechtlichen Bedingungen seiner unbegrenzten Selbstvermehrung. Es erklärte das Gehortete als unantastbar, seine interpersonale Nutzenoptimierung und seine Rückgabe an die Zukunft als indiskutabel.
Als schrankenloses und unantastbar privatistisches Recht verhindert das geltende Recht auf Eigentum sowohl eine würdesichernde Verhältnismäßigkeit menschlicher Lebenslagen als auch die globale Verantwortung für den Mutualismus allen terrestrischen Lebens.
Dem Recht auf Eigentum fehlt eine Schrankendiskussion, die es zu einem allgemein zugänglichen Grundrecht auf die dem Leben dienenden Güter machen würde. Es entstünde ein negatives Recht auf Eigentum, in dessen Rechtsraum Mittellosen und kommenden Generationen ein materiales Grundrecht garantiert wird, als Teil des Rechts auf Leben.
Aus dem Wesensgehalt des Rechts auf Eigentum würde die Idee der Kolonisierung des Menschen und der Natur getilgt. Die Global Goals werden erreichbar.
Der Philosoph Veit Thomas erforscht transdisziplinär die Bedingungen einer zerstörungs- und leidminimierenden Zivilisationsentwicklung.