Beschreibung
Die Schuldfeststellung nach § 27 JGG bietet dem Gericht bei Unsicherheiten über den Umfang vorhandener schädlicher Neigungen die Möglichkeit, sich auf die Feststellung der Schuld des Jugendlichen zu beschränken. Gleichzeitig wird die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Mit dieser Arbeit wird das Aussetzungsverfahren nicht nur einer die bisherige Kritik aufgreifenden, sondern den Fokus erstmals in dieser Deutlichkeit auf das Nachverfahren legenden Würdigung unterzogen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, ob das Nachverfahren tatsächlich der Findung einer sachgerechten Lösung für einen jugendlichen Straftäter dient oder ob es sich im Nachverfahren als “zahnloser Tiger” entpuppt.
Judy Engelbracht ist Richterin am Amtsgericht Köln, eingesetzt im strafrechtlichen Bereitschaftsdienst.