Beschreibung
Mit dem Übergang vom islamischen Recht des Osmanischen Reiches zum
laizistischen kontinental-europäischen Recht der Republik Türkei vollzog
sich auch ein Übergang vom kasuistischen Recht zum gesetzeszentrierten
Recht. Das Gesetz wurde zum zentralen Mittel der Anpassung der türkischen
Gesellschaft an ein Konzept europäischer Moderne. Ausgehend von der Rolle
des Gesetzes und den Formen der Rechtssetzung im Osmanischen Reich
beleuchtet die vorliegende Arbeit den Übergangsprozess und untersucht
sodann das Gesetz und die Gesetzgebung in der geltenden Verfassungsordnung
der Türkei im Vergleich zur deutschen Verfassungsordnung.