Beschreibung
Seit 1532 stellte Zauberei im alten Reich ein strafbares Delikt dar. Für einzelne Länder geltende Landesordnungen präzisierten und erweiterten Verfahren und Delikte (Religionsdelikt).
Prozessakten ermöglichen bei behutsamer Auswertung Einblicke in alltägliche Konflikte, in Ängste und Wünsche von Frauen und Männern, in ihr Beziehungsgeflecht, in ihr wirtschaftliches und soziales Umfeld, in magische Vorstellungen und Praktiken.
“Österreichische Länder” meint einerseits habsburgische Länder in der Zeit des “Verbrechens der Zauberei”, andererseits Bundesländer des heutigen österreichischen Staates.